Bebauungsrichtlinien
Die generellen Bebauungsrichtlinien der Gemeinde St. Josef (Weststeiermark) sind mit Gemeinderatsbeschluss vom 20.07.2011 ersatzlos aufgehoben worden.
Außerhalb von Gebieten für die ein Bebauungsplan in Kraft ist erfolgt nunmehr die Beurteilung von Gebäuden hinsichtlich Dachform, Dachneigung und Kniestockhöhe im Einzelfall im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Grundlage hiefür ist die Einfügung in das jeweilige Orts- und Landschaftsbild.
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Valorz Wilhelm
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St. Josef 73
8503 St. Josef
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