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Die generellen Bebauungsrichtlinien der Gemeinde St. Josef (Weststeiermark) sind mit Gemeinderatsbeschluss vom 20.07.2011 ersatzlos aufgehoben worden.
Außerhalb von Gebieten für die ein Bebauungsplan in Kraft ist erfolgt nunmehr die Beurteilung von Gebäuden hinsichtlich Dachform, Dachneigung und Kniestockhöhe im Einzelfall im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens. Grundlage hiefür ist die Einfügung in das jeweilige Orts- und Landschaftsbild.
Formulare für Bauansuchen: www.bauansuchen-stmk.at
Kontakt
Bauamt und Raumordnung | Marion Sackl |
Adresse | St. Josef 73 8503 St. Josef |
Telefon | +43 3136 81124 -16 |
sackl@st-josef-weststeiermark.gv.at |