Müllgebühren und Kostenersätze
Die Benützungsgebühr setzt sich zusammen aus einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr und einer variablen Gebühr.
Für zusätzliche Leistungen bei der Abholung des Siedlungsabfalls kann ein gesonderter Kostenersatz verrechnet werden.
Grundgebühr
In die verbrauchsunabhängige Grundgebühr werden insbesondere die für den Betrieb, die Erhaltung und die Verwaltung der maßgeblichen Einrichtungen und Anlagen entstandenen Kosten hineingerechnet.
Als Grundlage der Berechnung dient die Anzahl der Personen, die je Haushalt (Nutzungseinheit) gemäß den melderechtlichen Bestimmungen gemeldet sind. Die Zurechnung der Personenzahl bei Wohnungen erfolgt nach Einwohnergleichwerten (EGW), wobei folgende Ansätze einem EGW bzw. anteiligem EGW entsprechen:
- Bis 1-Person: 1 EGW
- 2-Personen: 2 EGW
- 3-Personen: 3 EGW
- 4-Personen: 3,5 EGW
- 5-Personen: 4 EGW
- 6-Personen: 4,5 EGW
- ab 7 Personen: 5 EGW
Die Grundgebühr pro EGW und Jahr beträgt € 21,22 + 10 % USt. = € 23,34.
Die Zurechnung der Personenanzahl einer Liegenschaft mit Wohnnutzung erfolgt nach den melderechtlichen Bestimmungen und entspricht der Summe der Einwohner/innen mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz. Eine bloße Anmeldung als Nebenwohnsitz begründet keine Ausnahme oder Verringerung der Grundgebühr. Personen, die gleichzeitig einen Haupt- und/oder einen oder mehrere Nebenwohnsitze im Gemeindegebiet haben, werden nur beim Hauptwohnsitz oder wenn nur Nebenwohnsitze bestehen, bei einem der Nebenwohnsitze als ein Einwohnergleichwert gerechnet.
Für die im Entsorgungsbereich gelegenen Ferienhäuser, Wochenendhäuser, Zweitwohnungen und dergleichen, in denen keine Personen gemeldet sind und somit keine Zurechnung gemäß den melderechtlichen Bestimmungen erfolgen kann, wird eine Person bzw. ein EGW zur Verrechnung gebracht.
Die Zurechnung der Personenzahl bei Gebäuden bzw. Nutzungseinheiten von Betrieben, Anstalten, Vereinen und sonstigen Einrichtungen erfolgt nach Einwohnergleichwerten (EGW), wobei folgende Ansätze einem EGW bzw. anteiligem EGW entsprechen:
- Ein-Personen-Unternehmen (auch wenn keine eigene betriebliche Nutzungseinheit vorliegt, z. B. Ausübung der Tätigkeit in der Wohnung) = 1 EGW
Ein-Personen-Unternehmen, die in der eigenen Wohnung ausschließlich Bürotätigkeiten ausüben, sind von der Grundgebühr befreit. - Betriebe, Anstalten und sonstige Einrichtungen:
a) mit 1 – 5 Beschäftigten (inkl. dem Unternehmer/der Unternehmerin) = 3 EGW
b) mit 6 – 10 Beschäftigten (inkl. dem Unternehmer/der Unternehmerin) = 6 EGW
c) mit 11 – 20 Beschäftigten (inkl. dem Unternehmer/der Unternehmerin) = 12 EGW
d) Betriebe mit über 4.000 m² Gesamt-Raumnutzfläche = 110 EGW
e) Betriebe, bei denen nur der Unternehmer/die Unternehmerin bei der im Gemeindegebiet gelegenen Betriebsstätte anwesend ist (z.B. Montagebetrieb) = 1 EGW - Gaststätten: 5 Sitzplätze (nur in Räumen) = 1 EGW
- Beherbergungsbetriebe: 4 Betten = 1 EGW
- Kindergarten, Schule, Hort: 10 Kinder = 1 EGW
- Verein mit Vereinsheim: 30 aktive Mitglieder = 1 EGW
- Ortsfriedhof: 30 EGW
Stichtag für die Ermittlung der Personenanzahl bzw. EGW-Anzahl ist der Erste jenes Quartals, das dem Quartal folgt, in dem die Person melderechtlich oder arbeitsrechtlich angemeldet wird bzw. der Letzte jenes Quartals, in dem die Person melderechtlich oder arbeitsrechtlich abgemeldet wird bzw. in dem die räumlichen Voraussetzungen in Benützung gehen. Der Gebührenanspruch je Person bzw. EGW endet mit dem Letzten jenes Quartals, in dem die Person melderechtlich oder arbeitsrechtlich abgemeldet wird bzw. in dem die räumlichen Voraussetzungen wegfallen.
Variable Gebühr
Die Berechnung der variablen Gebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolumens und der Anzahl der Entleerungen. Als Berechnungsgrundlage werden die Kosten herangezogen, welche durch die Inanspruchnahme der Entsorgungseinrichtung anfallen.
Die variable Gebühr je Abfallsammelbehälter und Jahr beträgt:
für gemischte Siedlungsabfälle (Restmüll):
Abfallsammelbehälter 80 l: € 45,78 + 10 % USt. = € 50,36
Abfallsammelbehälter 120 l: € 68,11 + 10 % USt. = € 74,92
Abfallsammelbehälter 240 l: € 136,19 + 10 % USt. = € 149,81
Abfallsammelbehälter 770 l: € 435,37 + 10 % USt. = € 478,91
Abfallsammelbehälter 1100 l: € 619,57+ 10 % USt. = € 681,53
Im Bedarfsfall können 60-Liter-Säcke für die zusätzliche Sammlung von Restmüll zugekauft werden. Ein Abfallsammelsack kostet € 7,83 + 10 % USt. = € 8,61.
für getrennt zu sammelnde biogene Siedlungsabfälle (Bioabfälle):
Abfallsammelbehälter 120 l: € 189,77 + 10 % USt. = € 208,75
Abfallsammelbehälter 240 l: € 284,67 + 10 % USt. = € 313,14
Bei Erhöhung oder Reduzierung des bereitgestellten Behältervolumens wird die variable Gebühr angepasst, wobei die Änderung im nächsten Quartal wirksam wird.
Der Stichtag für die Ermittlung des Behältervolumens ist der Erste jenes Quartals, das dem Quartal folgt, in dem der Abfallsammelbehälter bereitgestellt wird bzw. endet mit dem Letzten jenes Quartals, in dem die Anschlussverpflichtung nicht mehr gegeben ist.
Kostenersätze für zusätzliche Leistungen
Für zusätzliche Leistungen bei der Abholung des Siedlungsabfalls (wie z. B. das Abholen von sperrigen Siedlungsabfällen, Häckseldienst oder Christbaumabholaktionen) wird ein gesonderter Kostenersatz verrechnet. Die Höhe der einzelnen Kostenersätze für alle von der Gemeinde St. Josef (Weststeiermark) zusätzlich angebotenen Leistungen wird auf ortsübliche Weise bekannt gemacht.
Fälligkeit
Die angeführten Gebühren werden vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Stichtage für die Berechnung der jeweiligen Vorschreibung ist der 1. eines Kalendervierteljahres.
Tarife gültig seit 01.01.2024
Mülltonnen, insbesondere Altpapierbehälter, können im Laufe der Zeit durch Materialermüdung beschädigt werden.
Solche Container werden kostenlos von den Mitarbeitern des Bauhofes der Gemeinde ausgetauscht.
Sollten Sie daher eine beschädigte Tonne haben, so melden Sie sich bitte im Gemeindeamt St. Josef, Tel. 03136/81 124.
Altstoffsammelplätze
Glas, Metall
- Hackl-Kapelle, St. Josef 112
- Kühlhaus Koglberg, St. Josef
- Rüsthaus FF St. Josef, St. Josef 199
- Oisnitz hinter dem Buswartehäuschen
- Kläranlage, Tobisegg 131
- Kühlanlage, Tobisegg 67
- Zorko-Kreuzung, Tobisegg
Batterien
- Rüsthaus FF St. Josef, St. Josef 199
- Oisnitz hinter dem Buswartehäuschen
- Zorko-Kreuzung, Tobisegg
Altkleidersammelboxen
In unserer Gemeinde stehen vier Sammelcontainer für den Einwurf sauberer und tragbarer Altkleider und Altschuhe zur Verfügung:
- St. Josef: Müllsammelstelle hinter dem Feuerwehrhaus (2)
- Oisnitz: Müllsammelstelle hinter dem Buswartehäuschen
- Tobisegg: Müllsammelstelle bei der Zorko-Kreuzung
Wer tragbare Altkleider in den Restmüll wirft, verschwendet Ressourcen! Denn getrennt gesammelte Textilien werden in 70 Kategorien nach Qualität und Größe sowie nach klimatischen und kulturellen Vorgaben der Zielländer sortiert und teils im Inland in karitativen Läden, teils im Ausland verkauft.
Damit die Qualität der trockenen Ware über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg erhalten bleibt, ist es ganz wichtig, Sammelsäcke zu verwenden und diese in den Container zu werfen und NICHT im Freien abzustellen.
Altkleidersammelsäcke können im Gemeindeamt kostenlos abgeholt werden!
Wer sicher gehen möchte, dass seine Kleider als Second Hand Ware wiederverwendet werden, kann diese auch direkt im Carla Second-Hand-Shop der Caritas in Deutschlandsberg abgeben:
Kontakt: Carla Second-Hand-Shop
8530 Deutschlandsberg, Hauptplatz 11
Tel. 0676/880 15 134
Altspeiseölübernahme
Ihr Altspeisefett entsorgen Sie bitte an den unten genannten Standorten.
In der Gemeinde St. Josef kommen vermehrt Hinweise wegen Heizens mit verbotenen Materialien. Obwohl es per Gesetz verboten ist, behandeltes Holz, Plastik oder Verpackungsmaterial zu verheizen, nutzen Hausbesitzer ihre Öfen immer wieder, um damit ihre Müllreste zu entsorgen. Die Schadstoffe, die dadurch frei werden, sind ein Gesundheitsrisiko und erhöhen den Feinstaub Leidtragende sind wegen der starken Rauchentwicklung in den meisten Fällen die Nachbarn, da aus dem Kamin Rauch austritt, der teilweise auch eine starke Geruchsbelästigung hervorruft.
In der Gemeinde St. Josef bezahlt man lediglich für den Restmüll. Für Sondermüll – siehe nebenstehende Info – Verpackungsmaterialien, Dosen, Bunt- u. Weißglas und auch Sperrmüll fallen keine Kosten an!
Daher ist es nicht nachvollziehbar, warum diese Materialien eingeheizt werden.
Im Sinne des Umweltschutzes – für uns und unsere Kinder: Entsorgen Sie Ihren Müll richtig!
Gratisflyer zur Mülltrennung liegen im Gemeindeamt auf!
Zu Beginn der Vegetationsperiode dürfen wir wieder alle Grundstückseigentümer ersuchen, Bäume, Sträucher, Hecken u. dergleichen bis zu ihrer Grundgrenze zurückzuschneiden.
Grundeigentümer unterliegen der Verpflichtung, Bepflanzungen auf ihrem Grundstück, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, entsprechend zu pflegen, auszudünnen und allfällig zu entfernen. Die freie Sicht auf den Verkehr, Verkehrszeichen und sonstige Einrichtungen des Straßenverkehrs wie Verkehrsspiegel etc., aber auch Straßenlaternen, muss ebenfalls gewährleistet sein.
Jährlich erkranken rund 250 Kinder und Jugendliche an Krebs. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche, die an Krebs erkrankt sind, sowie deren Familien bestmöglichst zu unterstützen. Es ist ein gutes Gefühl, anderen mit einer Spende zu helfen. Durch die Spende Ihrer alten und leeren Tonerkartuschen und Tintenpatronen unterstützen Sie wichtige Projekte der Österreichischen Kinder-Krebs-Hilfe.
So können Sie sammeln und unterstützen:
Im Gemeindeamt St. Josef ist eine Öko-Sammelbox aufgestellt, in welcher Sie alte und leere Tonerkartuschen bzw. Tintenpatronen einwerfen können.
Weitere Infos zu diesem Projekt auch auf www.sozialprojekt.at.
Entsorgung von Hundekot – Hundetoiletten
Die von der Gemeinde St. Josef aufgestellten Hundetoiletten tragen zur Sauberkeit unserer Gemeinde bei und werden mittlerweile in Kombination mit den Sackerlspendern von den Hundebesitzern genutzt, die den Hundekot ihres treuen Begleiters auf öffentlichen Wegen und Grünflächen sofort entfernen.
Standorte in St. Josef:
- Straßenbeleuchtung beim Zebrastreifen im Ortszentrum
- Grünfläche Gehsteig Nähe Frisiersalon Heinz Schreiner
- Umfahrungsstraße "Stöcklweg" gegenüber der "Pimperlkapelle"
- Fuggaberg – Leitenbauer-Kapelle
- Koglberg – Obstpresse/Müllinsel
Standort in Oisnitz:
- Parkplatz vor dem Oisnitzbach Richtung Bahnhaltestelle
- Oisnitztal: Ortsmitte bei 30 km/h-Tafel
Der Hundekot im eigenen Garten gehört in die hauseigene Restmülltonne!
Wir möchten noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass auch in Zeiten von Corona Hunde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an öffentlich zugänglichen Orten, wie auf öffentlichen Geh- oder Spazierwegen, Straßen oder Plätzen, so an der Leine zu führen sind, dass eine jederzeitige Beherrschung des Tieres gewährleistet ist.
Die Halterinnen bzw. Halter sind verpflichtet, Tiere in einer Weise zu beaufsichtigen, dass dritte Personen weder gefährdet noch unzumutbar belästigt werden.
Auch Ihr Christbaum, der vielleicht schon sehr nadelt, muss ordnungsgemäß entsorgt werden.
Bringen Sie diesen zu den Öffnungszeiten, siehe Einschaltung links, in das Altstoffsammelzentrum Unteres Kainachtal, Betreiber Fa. Saubermacher in Lannach.
Unser Umwelt-Tipp:
Die Nadeln des Christbaumes eignen sich hervorragend als Kompostmaterial. Die ätherischen Öle halten die roten Schnecken fern! Daher eignet sich der Christbaum bestens für die Kompostierung auf eigenem Grund und Boden.