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Zu Beginn der Vegetationsperiode dürfen wir wieder alle Grundstückseigentümer ersuchen, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen bis zu ihrer Grundgrenze zurückzuschneiden.
Grundeigentümer unterliegen der Verpflichtung, Bepflanzungen auf ihrem Grundstück, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, entsprechend zu pflegen, auszudünnen und allfällig zu entfernen. Die freie Sicht auf den Verkehr, Verkehrszeichen und sonstige Einrichtungen des Straßenverkehrs wie Verkehrsspiegel etc., aber auch Straßenlaternen, muss ebenfalls gewährleistet sein.