Lärmschutzverordnung

Lärmstörung durch Gartenarbeiten
 

Allerorts arbeiten eifrige Hände daran, in den Gärten für entsprechende Ordnung und Pflege zu sorgen.
Die Geräte wie Rasenmäher, Heckenscheren, Kreis- oder Motorsägen, Häcksler, Trimmer, Laubsauger etc. erzeugen bei der Inbetriebnahme und Verwendung teils beachtlichen Lärm.

Im Sinne einer guten Nachbarschaft sind nachfolgende Rasenmäherbetriebszeiten in der Gemeinde St. Josef, gilt auch für Motorsensen mit Verbrennungsmotoren, einzuhalten:

Montag bis Freitag von 7.00 bis 20.00 Uhr
Samstag von 8.00 bis 20.00 Uhr

An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb verboten!
Ausgenommen vom Sonn- und Feiertagsverbot sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe hinsichtlich der Bewirtschaftung (Motorsensen).

In diesem Zusammenhang eine Empfehlung:
Mähen Sie Ihren Rasen mit dem Rasenmäher nicht morgens bei feuchtem Gras – das Gerät und die Nachbarn werden es Ihnen danken!