Gemeinde
St. Josef (Weststeiermark)

St. Josef 73
A-8503 St. Josef

Telefon: 03136 81 124
gde@st-josef-weststeiermark.gv.at

Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten:
Mo: 8 Uhr - 12 Uhr
Mi: 8 Uhr - 12 Uhr und
13 Uhr - 17 Uhr
Fr: 8 Uhr - 12 Uhr
Di und Do: keine Parteienverkehrszeiten

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Sprengelfremder Schulbesuch


Wenn ein Kind mit Hauptwohnsitz St. Josef (Weststeiermark) eine öffentliche Schule außerhalb des vorgesehenen Schulsprengels besuchen möchte, muss ein begründetes Ansuchen bei der Hauptwohnsitzgemeinde eingebracht werden. Laut § 23 Abs. 2 des Stmk. Pflichtschulerhaltungsgesetzes (StPEG) 2004 i.d.g.F. ist ein Antrag auf sprengelfremden Schulbesuch fristgerecht bis zum 28./29. Februar für das folgende Schuljahr bei der Wohnsitzgemeinde einzubringen.
Besucht ein Kind bereits eine Sprengelschule, verlegt jedoch während der Schulzeit den Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde und verändert sich dadurch der vorgesehene Schulsprengel, hat das Kind das Recht, die derzeitige Schule fertig zu besuchen. Es muss jedoch bei der neuen Wohnsitzgemeinde ein Antrag auf sprengelfremden Schulbesuch gestellt werden.

 

ANTRAG AUF SPRENGELFREMDEN SCHULBESUCH