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Steirischer Katastrophenfonds
Personen, die an ihrem in der Steiermark gelegenen Eigentum Unwetterschäden erlitten haben, können laut Katastrophenfondsgesetz einen Antrag auf Entschädigung stellen.
Dieser Antrag kann nach außergewöhnlichen Schäden, die durch Hochwasser, Erdrutsch, Hagel oder Schneedruck entstanden sind und eine Mindestschadenssumme von € 1.000,– überschreiten, gestellt werden.
Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen und Inventar sind binnen 2 Monaten nach Schadenseintrittsdatum zu melden, für alle anderen Schadensmeldungen, wie Schäden an Ernte, Flur oder Viehschäden, Waldschäden, Waldbodenverlust sowie Schäden an privaten (Forst-)Straßen, (Forst-)Wegen oder (Forst-)Brücken haben die Antragsteller 6 Monate ab Schadenseintrittsdatum Zeit.
Alle Schäden sind mittels Fotos zu dokumentieren.
Auskünfte und Abwicklung
Bei Fragen zur Abwicklung von Katastrophenschäden stehen Ihnen nachfolgende Stellen zur Verfügung:
- die Wohnsitzgemeinde
- die Bezirkshauptmannschaft Deutschlandsberg, Tel. 03462/ 2606-0
- das Land Steiermark, A10 Land- und Forstwirtschaft für physische und juristische Personen (Privatvermögen), Tel. 0316/877-6956
Antragstellung
Online über www.agrar.steiermark.at oder im Gemeindeamt
Der Privatschadensausweis wird online an die Bezirkshauptmannschaft übermittelt. Abhängig von der Schadensursache wird ein Sachverständiger mit der Schadensschätzung beauftragt.
Auszahlung
Diese erfolgt je nach Schadensart von der Bezirkshauptmannschaft oder der zuständigen Abteilung des Landes Steiermark.