Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die GEMEINDE ST. JOSEF (WESTSTEIERMARK) auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.

 

Veröffentlichung der Bildmarke

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde St. Josef (Weststeiermark) gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.

 

Elektronische Signaturprüfung

https://www.signaturpruefung.gv.at  bzw.  https://pruefung.signatur.rtr.at

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde St. Josef (Weststeiermark): Das ausgedruckte Dokument kann bei der ausstellenden Behörde über die im Briefkopf angegebenen Kontaktdaten verifiziert werden. Dabei trifft der Absender des Dokuments nach Vorlage des vollständigen Ausdruckes eine Feststellung darüber, ob es sich tatsächlich um seine Erledigung handelt.



Rechtsmitteleinbringung

persönlich / postalisch (Original):  8503 St. Josef 73
Email:  gde@st-josef-weststeiermark.gv.at