Hort

Der Hort ist eine pädagogische Einrichtung, die zur Erziehung und Betreuung von schulpflichtigen Kindern bestimmt ist.

Erhalter: 
Die Gemeinde St. Josef (Weststeiermark), 8503 St. Josef 73, ist der Erhalter des Hortes.

Rechtsträger:
 Die Firma Wiki - Wir Kinder, Bildung und Betreuung mit Sitz in 8041 Graz, Ziehrerstraße 83, ist Rechtsträger und für den Betrieb des Hortes verantwortlich.

Anfragen und Anmeldungen können direkt an den Hort, Tel.: (03136) 83248 gerichtet werden. Bei Nichterreichen kann selbstverständlich das Gemeindeamt St. Josef (Weststeiermark) kontaktiert werden, Tel.: (03136) 81124.

Aufnahme, Austritt und Eintritt
In den Hort werden jene Kinder aufgenommen, welche im schulpflichtigen Alter sind (6. bis 15. Lebensjahr).
Die Herausnahme (Austritt) eines Kindes kann zu jeder Zeit erfolgen, jedoch ist der Kinderbetreuungsbeitrag für weitere zwei Monate zu entrichten.
Die Anmeldezeit für ein neues Kinderbildungs- und -betreuungsjahr erfolgt in der ersten Märzwoche.

Gebietsabgrenzung:
Gesamtes Gemeindegebiet von St. Josef (Weststeiermark) sowie bei freien Plätzen Kinder aus den Gemeinden Lannach und Stainz.
Beginn des Betriebsjahres: Montag, 9. September 2024
Beendigung des Betriebsjahres: Freitag, 4. Juli 2025
Sommerbetreuung nach Bedarf.

Der Hort ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 11.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. An Samstagen, Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ist der Hort geschlossen. Eine Ganztagsbetreuung wird an schulautonomen Tagen angeboten.

Ferialzeiten:
Es gelten die gleichen Ferialzeiten wie bei den Volksschulen. Für Semesterferien und Sommerferien erfolgt jedoch eine Bedarfserhebung.
Weihnachtsferien: Di, 24. Dezember 2024 bis So, 8. Jänner 2025
Semesterferien: Mo, 17. Februar 2025 bis So, 23. Februar 2025
Osterferien: Sa, 12. April 2025 bis Mo, 21. April 2025

Aufgaben der Kinderbetreuungeinrichtung:
Horte haben die Aufgabe, außerhalb der Unterrichtszeit auf die Bedürfnisse von schulpflichtigen Kindern einzugehen, die mit Ihren Schulbesuch verbundenen Pflichten zu erfüllen, ihren Neigungen nachzugehen, Begabungen zu fördern, Schüler zu selbständiger Urteilsfindung und zu sozialem Verständnis zu führen. Die Aufsichtspflicht des Hortpersonals beginnt mit dem Eintreffen des Kindes in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten und endet mit dem Entlassen des Kindes. Die Aufsichtspflicht trifft das Hortpersonal auch außerhalb der dem Hortbetrieb gewidmeten Liegenschaft, sofern das Kind unter der Obhut unseres Personals steht, z.B. Ausflug.

Pflichten der Eltern:
Voraussetzung ist, dass das Kind nach Unterrichtsschluss direkt zur Betreuungseinrichtung kommt. 
Ab diesem Zeitpunkt wird es von unserem Personal betreut. Sollte ein Tag schulfrei sein, so haben die Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass das Kind bis spätestens 8.00 Uhr in der Betreuungseinrichtung ordnungsgemäß erscheint oder anderenfalls die Betreuungspersonen vom Fernbleiben des Kindes benachrichtigt werden.

Die Kinder werden um 17.00 Uhr entlassen. Sollte das Kind früher aus der Nachmittagsbetreuung entlassen werden, ist eine Mitteilung der Erziehungsberechtigten notwendig. 
Krankheitsfälle sind ehestmöglich der Kinderbetreuungseinrichtung, Tel.: (03136) 83248, zu melden! Hat sich das Kind an einer ansteckenden Krankheit infiziert, so ist der Besuch bei Verdacht des Auftretens einer solchen Krankheit untersagt. Der weitere Besuch des Hortes ist erst nach Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Attestes erlaubt. 

Auch eine sonstige begründete Abwesenheit ist ebenfalls bekanntzugeben. 

Der regelmäßige Besuch der Einrichtung ist Voraussetzung dafür, dass der Bildungs- und Erziehungsauftrag erfüllt werden kann.

Kinderbetreuungsbeitrag:
Der Elternbeitrag für die Nachmittagsbetreuung beträgt monatlich (10 Monate),
€ 99,00 inkl. USt. für Betreuung bis 16.00 Uhr,
€ 110,00 inkl. USt. für Betreuung bis 17.00 Uhr
und wird mittels Abbuchungsauftrag bis zum 5. des laufenden Monats eingehoben.

Hiezu kommen noch Jausenbeitrag von € 7,00 und Materialbeitrag von € 7,00/Monat. 

Bei vorzeitigem Austritt wird ein Monatsbeitrag weiterverrechnet. Ausnahme: Es befinden sich noch Kinder auf der Warteliste.

Mittagessen in der Kinderbetreuungseinrichtung:
Das Mittagessen wird vom Florlwirt aus Gundersdorf geliefert. Die Kosten pro Menü betragen € 5,50 inkl. USt. Dieses wird monatlich abgerechnet und vom Konto des jeweiligen abgebucht.

Zusammenarbeit mit den Eltern:
Die vielseitigen Aufgaben des Hortes können nur dann erfüllt werden, wenn die Eltern zur Zusammenarbeit mit uns bereit sind. Wir bemühen uns, mit Elterninformationen in schriftlicher Form, mit Elternabenden und persönlichen Aussprachen mit Ihrer Betreuerin einer guten Zusammenarbeit ein Fundament zu verleihen.
In dringenden Fällen bitten wir um terminliche Absprache mit dem Betreuungspersonal, Tel.: (03136) 83248

Wir hoffen, Ihr Kind fühlt sich in unserem Hort wohl und wir können Ihre Erwartungen erfüllen.

1.Gruppe

HortleiterinFinster Michaela
KinderbetreuerinZitz Silvia
Telefon(03136) 83248-11
E-MailHoWiStJosef@gmx.at
AdresseSt. Josef 99/3
8503 St. Josef

 

2.Gruppe

Gruppenführende HortpädagoginStarchel Kathleen
KinderbetreuerinFauland Anna-Maria
Telefon(03136) 83248-13
E-MailHoWiStJosef@gmx.at
AdresseSt. Josef 99/3
8503 St. Josef

Das Hortteam

Michaela Finster, Leitung und Hortpädagogin der Gruppe 1,
Anna-Maria Fauland, Kinderbetreuerin der Gruppe 2,
Silvia Zitz, Kinderbetreuerin der Gruppe 1 und
Kathleen Starchel, Hortpädagogin der Gruppe 2