Osterfeuer und Osterbräuche

28.03.2025

Osterfeuer
Das Osterfeuer ist lt. Erlass des Amtes der Stmk. Landesregierung ausschließlich von Karsamstag, 19. April 2025, 15.00 Uhr bis 3.00 Uhr früh am Ostersonntag gestattet. Für Osterfeuer dürfen nur biogene Materialien im trockenen Zustand verwendet werden. Achtung: Osterfeuer müssen überwacht werden, eine Kontrolle nach dem Ablöschen ist erforderlich!

Folgende Mindestabstände sind einzuhalten:

  • 50 m zu Gebäuden und zu öffentl. Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich dem land- u. forstwirtschaftl. Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen werden.
  • 100 m zu Energieerzeugungs- und -verteilungsanlagen (Freileitungen, Trafostationen) und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern.
  • 40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.

Bei starkem Wind und großer Trockenheit ist das Verbrennen unzulässig! Das Verbrennen von Müll ist strengstens verboten!

 

Osterkreuz
Eine langjährige Tradition ist das Aufstellen des Osterkreuzes beim Anwesen der Familie Poier in St. Josef, Ortsteil Fuggaberg. Heuer wird das Osterkreuz schon zum 62. Mal am Höllerkogel aufgestellt. Bereits in dritter Generation ist man bemüht, diesen schönen Osterbrauch aufrecht zu erhalten. Von Karsamstag, 19. April 2025 bis Kleinostersonntag, 27. April 2025 kann das Osterkreuz von Nah und Fern bewundert werden.

 

Weihfeuertragen
Heuer treffen sich die Kinder und Jugendlichen am Karsamstag, den 19. April 2025 um 7.00 Uhr früh vor der Kirche, um das gesegnete Feuer abzuholen. Öffnen auch Sie Ihre Türe und nehmen Sie das mit Freude ausgetragene Weihfeuer entgegen!

 

Gesundheitstipp: Kren – nicht nur zu Ostern!

Frisch geriebener steirischer Kren treibt einem dank seiner Senföle die Tränen in die Augen. Unser "Penicillin des  Gartens" wirkt gegen viele Bakterien und enthält mehr Vitamin C als Zitrusfrüchte.