Heizkostenzuschuss 2024 des Landes Steiermark ab sofort beantragen!

21.10.2024

Die Steiermärkische Landesregierung hat einen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2024/25 in Höhe von € 340,– für Menschen mit geringem Einkommen, die seit dem 01. September 2024 Ihren Hauptwohnsitz in der Steiermark haben, beschlossen.

Als Einkommensgrenzen für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtwerte:

  • für Einpersonenhaushalte................................................................€ 1.572,00
  • für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften.................................€ 2.358,00
  • für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind..€ 472,00

Die Einkommensgrenzen gelten auch für jene Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind.

Bitte beachten Sie:
Für den Fall, dass in einem Haushalt eine 24-Stunden-Betreuung nach den Richtlinien des Bundespflegegeldgesetzes geleistet wird, darf der zweite bzw. dritte Hauptwohnsitzgemeldete (Betreuer:in) bei der Einkommensberechnung nicht mitgerechnet werden.

Personen, die Wohnunterstützung beziehen, können keinen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen.
Nicht als Einkommen gilt das Pflegegeld.
Bezieher:innen der Grundversorgung haben keinen Anspruch auf einen Heizkostenzuschuss.
Als Haushaltseinkommen gilt das Jahresgehalt.

Wenn Sie mehr als 12 Monatsgehälter bekommen, gehören diese zum Haushaltseinkommen dazu. Das Einkommen pro Monat ist also Ihr Netto-Jahreseinkommen geteilt durch 12.

Folgende Unterlagen sind vorzulegen:

  • Aktueller Pensionsabschnitt (Kontoauszug) bzw. Einkommensnachweis (Lohnzettel)
  • Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
  • Einkünfte aus einer Land- und Forstwirtschaft (Einheitswertbescheid)

Die Beantragung kann ab sofort bis spätestens 28. Februar 2025 im Gemeindeamt erfolgen.

Für die Antragstellung vereinbaren Sie bitte einen Termin im Gemeindeamt St. Josef (Weststeiermark). Tel. 03136/81 124.

Der Antrag kann ganz bequem von zu Hause aus mittels online Formular ausgefüllt werden. Das Formular finden Sie auf der Homepage der Gemeinde St. Josef (Weststeiermark):

https://st-josef-weststeiermark.gv.at/politik-verwaltung/formulare-downloads oder unter

https://www.e-government.steiermark.at/