Gemeinde
St. Josef (Weststeiermark)

St. Josef 73
A-8503 St. Josef

Telefon: 03136 81 124
gde@st-josef-weststeiermark.gv.at

Amtsstunden und Parteienverkehrszeiten:
Mo: 8 Uhr - 12 Uhr
Mi: 8 Uhr - 12 Uhr und
13 Uhr - 17 Uhr
Fr: 8 Uhr - 12 Uhr
Di und Do: keine Parteienverkehrszeiten

50 Jahre Logo
AAA

Sprengelfremder Schulbesuch


Wenn ein Kind mit Hauptwohnsitz St. Josef (Weststeiermark) eine öffentliche Schule außerhalb des vorgesehenen Schulsprengels besuchen möchte, muss ein begründetes Ansuchen ber der Gemeinde eingebracht werden. Laut § 23 Abs. 2 des Stmk. Pflichtschulerhaltungsgesetzes (StPEG) 2004 i.d.g.F. ist ein Antrag auf sprengelfremden Schulbesuch fristgerecht bis zum 28./29. Februar für das folgende Schuljahr bei der Wohnsitzgemeinde einzubringen.

 

ANTRAG AUF SPRENGELFREMDEN SCHULBESUCH