Erste Anwaltliche Auskunft (EAA) - allgemeine Information
Um allen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu "ihrem Recht" ohne Angst vor hohen Kosten zu ermöglichen, führen die steirischen Rechtsanwälte an jedem Freitag zwischen 14 und 17 Uhr in ihren Kanzleien entsprechend der Diensteinteilung eine unentgeltliche erste Rechtsauskunft durch.
Die Termine können sind auf der Homepage www.rakstmk.at unter der Rubrik Serviceleistungen ersichtlich.
Mit der kostenlosen überschlägigen Erstinformation über die Rechtslage (wie etwa im Ehe- und Familienrecht, im Schadenersatzrecht, im Unternehmens-, Vertrags- oder Erbrecht) soll jedermann die Möglichkeit erhalten, sich Kenntnis darüber zu verschaffen, ob überhaupt Ansprüche oder Rechte bestehen, gegen wen diese allenfalls durchgesetzt werden können, und wie die Erfolgsaussichten einzuschätzen sind.
Niemand soll mehr darauf angewiesen sein, sich durch Hörensagen über die Rechtslage zu "informieren". Es soll vermieden werden, dass durch unbedachte Handlungen oder Äußerungen die eigene Position verschlechtert wird, und im folgenden Streitfall die Frage gestellt werden muss: "Warum sind Sie denn nicht schon früher gekommen?"
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wurde ein Statut erlassen, welches von den teilnehmenden Anwälten strikt zu beachten ist. Weitere Auskünfte:
Steiermärkische Rechtsanwaltskammer, Salzamtsgasse 3, 8010 Graz, Tel.: 0316 / 83 02 90, www.rakstmk.at, office@rakstmk.at